Die Einspeisevergütung ist nach wie vor ein zentraler Baustein der Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen. Auch wenn der Eigenverbrauch den größten Hebel darstellt, ist die garantierte Vergütung für überschüssigen Strom über 20 Jahre ein verlässlicher Einnahmestrom. Hier finden Sie die aktuellen Sätze für 2026, den Unterschied zwischen Voll- und Teileinspeisung und Tipps zur Optimierung.
Aktuelle Einspeisevergütung 2026 (Stand: April 2026)
Die Vergütungssätze werden von der Bundesnetzagentur festgelegt und gelten bundesweit – also auch in Hamburg:
Teileinspeisung (Eigenversorgung + Überschuss einspeisen)
- Bis 10 kWp: ca. 7,78 ct/kWh
- Ab 10 kWp bis 40 kWp: ca. 6,73 ct/kWh
- Ab 40 kWp bis 100 kWp: ca. 5,38 ct/kWh
Volleinspeisung (gesamter Strom wird eingespeist)
- Bis 10 kWp: ca. 12,73 ct/kWh
- Ab 10 kWp bis 40 kWp: ca. 10,68 ct/kWh
⚠️ Degression beachten
Die Vergütungssätze sinken halbjährlich um ca. 1%. Das bedeutet: Je früher Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, desto höher ist Ihre garantierte Vergütung für die nächsten 20 Jahre. Jeder Monat Wartezeit kostet Sie bares Geld über die gesamte Laufzeit.
Teileinspeisung vs. Volleinspeisung: Was lohnt sich mehr?
Für die große Mehrheit der Hamburger Eigenheimbesitzer ist Teileinspeisung die bessere Wahl. Der Grund ist einfach: Selbst verbrauchter Solarstrom spart Ihnen den vollen Netzstrompreis von ca. 36 ct/kWh. Das ist knapp 5× mehr als die Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh.
Rechenbeispiel für eine 10-kWp-Anlage in Hamburg (9.500 kWh/Jahr):
- Teileinspeisung (65% Eigenverbrauch mit Speicher): 6.175 kWh × 36 ct = 2.223 € gespart + 3.325 kWh × 7,78 ct = 259 € EVG = 2.482 €/Jahr
- Volleinspeisung: 9.500 kWh × 12,73 ct = 1.209 €/Jahr
Teileinspeisung bringt also doppelt so viel wie Volleinspeisung. Seit dem EEG 2023 können Sie auch innerhalb eines Jahres zwischen den Modellen wechseln – ein Teildach auf Eigenverbrauch, ein anderes auf Volleinspeisung.
Wie lange gilt die Vergütung?
Die Einspeisevergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme plus das Inbetriebnahmejahr garantiert. Der Vergütungssatz wird zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme festgelegt und bleibt über die gesamte Laufzeit konstant – unabhängig davon, wie sich die Strompreise oder die Vergütungssätze danach entwickeln.
Beispiel: Inbetriebnahme im April 2026 → garantierte Vergütung bis mindestens Dezember 2046.
Nach 20 Jahren: Was passiert dann?
Nach Ablauf der Einspeisevergütung haben Sie mehrere Optionen:
- Weiter einspeisen: Sie erhalten den Marktwert des Stroms (aktuell ca. 3-5 ct/kWh)
- Eigenverbrauch maximieren: Speicher nachrüsten und möglichst viel selbst nutzen
- Direktvermarktung: Über einen Direktvermarkter an der Börse verkaufen
Wichtig: Ihre Solarmodule produzieren nach 20 Jahren noch ca. 80-85% ihrer Nennleistung. Die Anlage ist abbezahlt und liefert weiter nahezu kostenlosen Strom – die Einspeisevergütung ist dann nur noch ein Bonus.
Einspeisevergütung und Steuern
Gute Nachrichten: Seit dem Steuerjahr 2022 sind Einnahmen aus der Einspeisevergütung bei Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern komplett von der Einkommensteuer befreit. Sie müssen die Vergütung nicht mehr in der Steuererklärung angeben.
So maximieren Sie Ihre Einnahmen in Hamburg
- Schnell installieren: Durch die halbjährliche Degression lohnt sich jeder Monat früher.
- Eigenverbrauch maximieren: Ein Stromspeicher steigert den Eigenverbrauch von 30% auf 65% – das ist wirtschaftlich wertvoller als höhere Einspeisevergütung.
- Anlage groß dimensionieren: Auch bei sinkender EVG gilt: Jede kWh Eigenverbrauch spart 36 ct. Mehr zur Wirtschaftlichkeit.
- Verbrauch in die Sonnenstunden legen: Waschmaschine, Spülmaschine und E-Auto tagsüber laden.
- Angebote vergleichen: Geringere Anlagenkosten = schnellere Amortisation. Kostenlos Angebote vergleichen.
Berechnen Sie Ihre persönliche Einspeisevergütung
Unser Ertragsrechner zeigt Ihnen, wie viel Sie durch Eigenverbrauch und Einspeisung in Hamburg verdienen können.
Ertragsrechner → Angebote vergleichen →Häufige Fragen zur Einspeisevergütung
Wann beginnt die 20-jährige Garantie?
Ab dem Monat der Inbetriebnahme Ihrer Anlage, plus das restliche Inbetriebnahmejahr. Wenn Sie im April 2026 in Betrieb gehen, läuft die Vergütung bis mindestens Dezember 2046.
Kann ich zwischen Voll- und Teileinspeisung wechseln?
Ja, seit dem EEG 2023 ist ein jährlicher Wechsel möglich. Sie können sogar verschiedene Teile Ihrer Anlage unterschiedlich einspeisen – z.B. das Süddach als Teileinspeisung (für Eigenverbrauch) und das Norddach als Volleinspeisung.
Bekomme ich die Vergütung automatisch?
Ja, nach der Anmeldung beim Netzbetreiber (Stromnetz Hamburg) und im Marktstammdatenregister wird die Einspeisevergütung automatisch ausgezahlt – monatlich oder jährlich, je nach Netzbetreiber.
Was passiert, wenn ich den Strom für ein E-Auto oder eine Wärmepumpe brauche?
Je mehr Sie selbst verbrauchen, desto weniger speisen Sie ein. Das ist wirtschaftlich vorteilhaft: Eigenverbrauch bei 36 ct/kWh schlägt Einspeisung bei 7,78 ct/kWh deutlich. Bei steigendem Verbrauch durch E-Auto oder Wärmepumpe sinkt die Einspeisung, aber die Gesamtersparnis steigt.
Wie wirkt sich die Degression konkret aus?
Die Vergütung sinkt halbjährlich um ca. 1%. Wer im April 2026 installiert, erhält 7,78 ct/kWh. Wer ein Jahr wartet, erhält nur noch ca. 7,62 ct/kWh. Über 20 Jahre summiert sich dieser Unterschied bei einer 10-kWp-Anlage auf ca. 500 € weniger Vergütung. Kein dramatischer Betrag, aber ein Argument dafür, nicht unnötig zu warten.
Einspeisevergütung im Kontext der Gesamtwirtschaftlichkeit
Die Einspeisevergütung ist wichtig, aber sie ist nicht der Haupttreiber der Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher in Hamburg sieht die Aufteilung so aus:
- Eigenverbrauch (65%): ca. 2.223 €/Jahr (Haupthebel)
- Einspeisevergütung (35%): ca. 259 €/Jahr
- Gesamt: ca. 2.482 €/Jahr
Der Eigenverbrauch macht also fast 90% des wirtschaftlichen Vorteils aus. Deshalb ist ein Stromspeicher, der den Eigenverbrauch von 30% auf 65% steigert, wirtschaftlich wichtiger als eine hohe Einspeisevergütung. Trotzdem: Die EVG ist eine sichere, über 20 Jahre garantierte Einnahme – und sie macht die Investitionsrechnung insgesamt noch attraktiver.
Historische Entwicklung: Warum jetzt handeln?
Die Einspeisevergütung war in den Anfangsjahren des EEG deutlich höher: 2004 lag sie bei über 50 ct/kWh, 2010 noch bei ca. 33 ct/kWh, 2015 bei ca. 12 ct/kWh. Die heutigen 7-12 ct/kWh sind historisch niedrig – aber dank gesunkener Modulpreise und des Nullsteuersatzes ist die Gesamtwirtschaftlichkeit trotzdem besser als je zuvor. Der entscheidende Wandel: Früher war die EVG der Hauptgrund für eine Solaranlage, heute ist es der Eigenverbrauch. Die EVG ist nur noch das Sahnehäubchen. Wer auf höhere EVG-Sätze wartet, wartet umsonst – die Sätze sinken planmäßig weiter. Die richtige Strategie ist: Jetzt installieren, die aktuelle Vergütung 20 Jahre sichern, und vom Eigenverbrauch profitieren.
Die richtige Strategie ist klar: Jetzt installieren, die aktuelle Vergütung für volle 20 Jahre sichern, und vom steigenden Eigenverbrauchswert profitieren. Nutzen Sie unseren Ertragsrechner, um die individuelle Aufteilung zwischen Eigenverbrauch und Einspeisung für Ihre Situation in Hamburg zu berechnen.