Photovoltaik und Steuern 2026: Was Eigentümer wissen müssen

Die steuerliche Behandlung von Solaranlagen hat sich in den letzten Jahren massiv verbessert. Seit 2023 sind PV-Anlagen auf Wohngebäuden sowohl von der Mehrwertsteuer als auch von der Einkommensteuer befreit. Was das konkret für Sie bedeutet und worauf Sie achten müssen, erklären wir in diesem Artikel.

Nullsteuersatz: Keine Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen ein Umsatzsteuersatz von 0% (sog. Nullsteuersatz). Das betrifft:

Voraussetzungen für den Nullsteuersatz

Der Nullsteuersatz gilt für Anlagen bis 30 kWp auf oder in der Nähe von Wohngebäuden und öffentlichen Gebäuden. Für die allermeisten Einfamilienhäuser in Hamburg ist diese Grenze kein Problem – typische Anlagen haben 5-15 kWp.

💰 Was spart das konkret?

Bei einer 10-kWp-Anlage mit Speicher (Gesamtkosten ca. 22.000 €) sparen Sie durch den Nullsteuersatz rund 3.500 € gegenüber dem alten Steuersatz von 19%. Das Geld bleibt direkt in Ihrer Tasche.

Einkommensteuerbefreiung: Keine Steuern auf Ihren Solarstrom

Seit dem Steuerjahr 2022 sind Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern komplett von der Einkommensteuer befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Das bedeutet:

Für Mehrfamilienhäuser gilt die Befreiung bis 15 kWp je Wohn- oder Geschäftseinheit, maximal 100 kWp insgesamt.

Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?

Durch den Nullsteuersatz hat sich die alte Frage „Kleinunternehmer oder nicht?" weitgehend erledigt. Früher haben viele PV-Betreiber bewusst auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, um sich die Mehrwertsteuer auf die Anlage zurückzuholen. Das ist nicht mehr nötig, weil auf die Anlage ohnehin keine Umsatzsteuer anfällt.

Unsere Empfehlung: Für neue Anlagen ab 2023 ist die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in den meisten Fällen die einfachste Wahl. Kein Papierkram, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, keine jährliche Umsatzsteuererklärung.

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze

Die Einspeisevergütung nach EEG wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme garantiert. Aktuelle Sätze für Anlagen mit Eigenversorgung (Teileinspeisung):

Wichtig: Die Vergütungssätze sinken halbjährlich um ca. 1%. Je früher Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, desto höher ist Ihre garantierte Vergütung für die nächsten 20 Jahre.

Checkliste: Steuern und PV-Anlage

  1. Anmeldung im Marktstammdatenregister: Pflicht innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme – auch für steuerbefreite Anlagen.
  2. Finanzamt informieren: Melden Sie Ihre PV-Anlage beim Finanzamt und wählen Sie die Kleinunternehmerregelung.
  3. Keine Einkommensteuererklärung für die PV-Anlage: Bei Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern entfällt die Pflicht zur Gewinnermittlung.
  4. Rechnungen aufbewahren: Bewahren Sie die Rechnung für die PV-Anlage auf – sie kann bei Verkauf oder Versicherungsfall wichtig sein.

Sonderfall: PV-Anlage auf Mietimmobilie

Wenn Sie eine Solaranlage auf einer vermieteten Immobilie installieren, gelten teilweise andere Regeln. Die Einkommensteuerbefreiung gilt zwar auch hier (bis 15 kWp pro Einheit), aber bei Mieterstrom-Modellen kann die umsatzsteuerliche Behandlung komplexer sein. In diesem Fall empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.

⚠️ Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Steuergesetze können sich ändern. Für Ihre individuelle Situation konsultieren Sie bitte einen Steuerberater. Stand: April 2026.

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Häufige Fragen zu PV und Steuern

Muss ich die Solaranlage in der Steuererklärung angeben?
Bei Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern: Nein. Die Einkünfte sind komplett steuerbefreit. Sie müssen keine Anlage EÜR einreichen und keine Einnahmen deklarieren.

Ist die Einspeisevergütung steuerfrei?
Ja, seit dem Steuerjahr 2022 sind Einnahmen aus der Einspeisung bei Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern von der Einkommensteuer befreit. Bei Mehrfamilienhäusern gilt die Grenze von 15 kWp pro Einheit.

Gilt der Nullsteuersatz auch für einen nachträglich installierten Speicher?
Ja, wenn der Speicher zusammen mit einer bestehenden PV-Anlage installiert wird und diese die 30-kWp-Grenze nicht überschreitet. Ein einzeln gekaufter Speicher ohne PV-Anlage unterliegt allerdings dem regulären Steuersatz.

Was ist mit der Gewerbesteuer?
Für Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern fällt kein Gewerbesteuermessbetrag an. Sie müssen kein Gewerbe anmelden.

Kann ich den Kauf der Solaranlage steuerlich absetzen?
Da die Einnahmen steuerbefreit sind, können Sie die Anschaffungskosten nicht als Betriebsausgabe absetzen. Das ist aber kein Nachteil, denn Sie zahlen auf die Anlage ohnehin keine Mehrwertsteuer und keine Einkommensteuer auf die Erträge.

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