Hamburg geht beim Klimaschutz den nächsten Schritt: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Solargründach-Pflicht für Flachdächer eingeführt. Das bedeutet, dass Photovoltaik und Dachbegrünung kombiniert werden müssen. Was das konkret für Eigentümer bedeutet, welche Vorteile ein Solargründach bietet und welche Förderungen es gibt – hier erfahren Sie alles.
Was ist ein Solargründach?
Ein Solargründach vereint zwei Technologien auf einem Dach: Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung und eine extensive Dachbegrünung. Die Solarmodule werden dabei auf einer erhöhten Unterkonstruktion montiert, sodass darunter die Vegetation wachsen kann. Beide Systeme ergänzen sich hervorragend – die Begrünung kühlt das Dach und verbessert sogar den Wirkungsgrad der Module.
Die Hamburger Solargründach-Pflicht
Das Hamburgische Klimaschutzgesetz sieht ab 2027 vor, dass Flachdächer bei Neubauten und umfassenden Dacherneuerungen mit einem kombinierten Solargründach ausgestattet werden müssen. Dies ergänzt die bereits geltenden Regelungen:
- Seit 2023: PV-Pflicht für alle Neubauten (30% der geeigneten Dachfläche)
- Seit 2025: PV-Pflicht bei vollständiger Dacherneuerung
- Ab 2027: Zusätzlich Gründachpflicht für Flachdächer in Kombination mit PV
Die bestehenden Ausnahmen der Solarpflicht gelten weiterhin – etwa bei technischer Unmöglichkeit oder fehlender Wirtschaftlichkeit.
Vorteile eines Solargründachs
Die Kombination aus Photovoltaik und Gründach bietet zahlreiche Vorteile:
- Höherer PV-Ertrag: Die Verdunstungskühlung des Gründachs senkt die Dachtemperatur um bis zu 30°C. Kühlere Module arbeiten effizienter – der Mehrertrag liegt bei 3–5%.
- Regenwasserrückhaltung: Das Gründach speichert bis zu 80% des Niederschlags und entlastet die Hamburger Kanalisation.
- Biodiversität: Die Dachbegrünung bietet Lebensraum für Insekten und Vögel mitten in der Stadt.
- Wärmedämmung: Im Sommer kühler, im Winter wärmer – das Gründach verbessert die Gebäudeisolierung.
- Längere Dachhaltbarkeit: Die Begrünungsschicht schützt die Dachabdichtung vor UV-Strahlung und Temperaturschwankungen.
💡 Wichtig
Wer vor 2027 ein Solargründach realisiert, kann von der aktuellen Hamburger Gründachförderung profitieren, die Ende 2026 auslaufen könnte. Frühzeitiges Handeln kann sich also finanziell lohnen!
Kosten eines Solargründachs
Die Mehrkosten für die Dachbegrünung und die angepasste PV-Unterkonstruktion liegen bei ca. 50–100 €/m². Für ein typisches Flachdach mit 100 m² bedeutet das Zusatzkosten von 5.000 bis 10.000 €. Allerdings werden diese Mehrkosten durch die Hamburger Gründachförderung erheblich reduziert.
Hamburger Gründachförderung
Die IFB Hamburg fördert Gründächer in Kombination mit Photovoltaik großzügig:
- Fördersatz: 40–60% der förderfähigen Kosten
- Maximaler Zuschuss: bis zu 50 € pro m² Modulfläche für PV-Unterkonstruktionen
- Höchstbetrag: bis zu 100.000 € pro Gebäude
- Förderfähig: Unterkonstruktionen, Wurzelschutzschichten, statische Verstärkungen
Wichtig: Die PV-Module selbst werden nicht gefördert – nur die Zusatzkosten für die Kombination mit dem Gründach. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der IFB Hamburg gestellt werden.
Technische Voraussetzungen
Für ein Solargründach gelten bestimmte technische Anforderungen: Die Nettovegetationsfläche muss mindestens 20 m² betragen, die Dachneigung darf maximal 30° sein. Bei Neubauten ist eine Substratdicke von mindestens 12 cm erforderlich, bei Bestandsgebäuden mindestens 8 cm. Die Statik muss das zusätzliche Gewicht von Begrünung, Substrat und PV-Anlage tragen können.
Was sollten Eigentümer jetzt tun?
Wenn Sie ein Flachdach besitzen oder einen Neubau planen, empfehlen wir: Holen Sie frühzeitig Angebote ein, die sowohl PV als auch Gründach berücksichtigen. Nutzen Sie die Gründachförderung, solange sie noch verfügbar ist. Ein erfahrener Fachbetrieb aus Hamburg kann Sie umfassend beraten und die optimale Lösung für Ihr Dach planen.
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