Solargründach Hamburg: Die Pflicht ab 2027

Hamburg geht beim Klimaschutz den nächsten Schritt: Ab dem 1. Januar 2027 wird die Solargründach-Pflicht für Flachdächer eingeführt. Das bedeutet, dass Photovoltaik und Dachbegrünung kombiniert werden müssen. Was das konkret für Eigentümer bedeutet, welche Vorteile ein Solargründach bietet und welche Förderungen es gibt – hier erfahren Sie alles.

Was ist ein Solargründach?

Ein Solargründach vereint zwei Technologien auf einem Dach: Photovoltaikmodule zur Stromerzeugung und eine extensive Dachbegrünung. Die Solarmodule werden dabei auf einer erhöhten Unterkonstruktion montiert, sodass darunter die Vegetation wachsen kann. Beide Systeme ergänzen sich hervorragend – die Begrünung kühlt das Dach und verbessert sogar den Wirkungsgrad der Module.

Die Hamburger Solargründach-Pflicht

Das Hamburgische Klimaschutzgesetz sieht ab 2027 vor, dass Flachdächer bei Neubauten und umfassenden Dacherneuerungen mit einem kombinierten Solargründach ausgestattet werden müssen. Dies ergänzt die bereits geltenden Regelungen:

Die bestehenden Ausnahmen der Solarpflicht gelten weiterhin – etwa bei technischer Unmöglichkeit oder fehlender Wirtschaftlichkeit.

Vorteile eines Solargründachs

Die Kombination aus Photovoltaik und Gründach bietet zahlreiche Vorteile:

💡 Wichtig

Wer vor 2027 ein Solargründach realisiert, kann von der aktuellen Hamburger Gründachförderung profitieren, die Ende 2026 auslaufen könnte. Frühzeitiges Handeln kann sich also finanziell lohnen!

Kosten eines Solargründachs

Die Mehrkosten für die Dachbegrünung und die angepasste PV-Unterkonstruktion liegen bei ca. 50–100 €/m². Für ein typisches Flachdach mit 100 m² bedeutet das Zusatzkosten von 5.000 bis 10.000 €. Allerdings werden diese Mehrkosten durch die Hamburger Gründachförderung erheblich reduziert.

Hamburger Gründachförderung

Die IFB Hamburg fördert Gründächer in Kombination mit Photovoltaik großzügig:

Wichtig: Die PV-Module selbst werden nicht gefördert – nur die Zusatzkosten für die Kombination mit dem Gründach. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der IFB Hamburg gestellt werden.

Technische Voraussetzungen

Für ein Solargründach gelten bestimmte technische Anforderungen: Die Nettovegetationsfläche muss mindestens 20 m² betragen, die Dachneigung darf maximal 30° sein. Bei Neubauten ist eine Substratdicke von mindestens 12 cm erforderlich, bei Bestandsgebäuden mindestens 8 cm. Die Statik muss das zusätzliche Gewicht von Begrünung, Substrat und PV-Anlage tragen können.

Was sollten Eigentümer jetzt tun?

Wenn Sie ein Flachdach besitzen oder einen Neubau planen, empfehlen wir: Holen Sie frühzeitig Angebote ein, die sowohl PV als auch Gründach berücksichtigen. Nutzen Sie die Gründachförderung, solange sie noch verfügbar ist. Ein erfahrener Fachbetrieb aus Hamburg kann Sie umfassend beraten und die optimale Lösung für Ihr Dach planen.

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Häufige Fragen zum Solargründach

Kann ich ein bestehendes Gründach mit Solar nachrüsten?
Ja, das ist möglich. Die Aufständerung wird über dem Substrat montiert. Wichtig ist, dass die Statik geprüft wird und die Dachabdichtung intakt bleibt.

Wie viel teurer ist ein Solargründach gegenüber nur PV?
Die Begrünung kostet zusätzlich ca. 50-100 €/m². Bei einem 80-m²-Flachdach sind das 4.000-8.000 € Mehrkosten – die aber teilweise über die Gründachförderung gedeckt werden.

Steigert das Gründach wirklich den PV-Ertrag?
Ja, aber moderat. Die kühlere Dachoberfläche senkt die Modultemperatur im Sommer und steigert den Ertrag um ca. 3-5%. Der Hauptvorteil liegt bei der Regenwasserrückhaltung und dem Erfüllen der Gründachpflicht.

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